Auszug aus dem Koalitionsvertrag
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.“ (S. 75)
Und hier noch mal der Satz zum PsychThG:
„Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten.“ (S. 82)
Der gesamte Koalitionsvertrag:
http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag152.pdf
2 Kommentare
Manuel Becker
Es ist ein großer Fortschritt und Folge unserer Protestaktionen, dass die Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) nun endlich auf der politischen Agenda steht! Jetzt liegt es auch an uns konkrete Reformvorschläge zu entwickeln und unsere Vorstellungen konkret werden zu lassen! Das BMG hat eine Einbeziehung der PiA beim letzten PiA-Politik-Treffen zugesagt (http://piapolitik.de/archiv/4-pia-politik-treffen).
Weitere Auszüge aus dem Koaltionsvertrag, die für uns (möglicherweise) relevant werden könnten:
Ambulante Versorgung:
– Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Über-versorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführt.
– Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbe-reich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetz-liche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet.
– Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zen-tren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen.
– Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärzt-licher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt.
– Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in geeigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden.
– Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiterentwickelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rückenleiden und Depressionen.
– Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Ver-sorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Eu-ro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt (…)
Krankenhausversorgung
– Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behand-lung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen.
Gesundheitsberufe
– Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln.
Prävention
– Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.
jojo
JAin…
Also, dass das PsychThG überarbeitet werden soll, stand auch (fast) ohne Prosteste schon im letzten Koalitionsvertrag von 2013. Was ist passiert? Ach ja, nix… Soll die Bedeutung der Proteste nicht schmälern, aber ich glaube, die haben noch viel Potential an Öffentlichkeit über die bisherigen RezipientInnen hinaus (die aktuellen Medienberichte finde ich da eine extrem positive Entwicklung). Gerade, damit das nicht erneut 4 Jahre einfach so in einem Koalitionsvertrag „rumsteht“.
Das mit dem ärztlichen Deligieren klingt zwiespältig: Da wollten z.B. die Neurologen schonmal Psychotherapie drunter fassen, konnte nur gerade abgewendet werden (erst vor wenigen Jahren, wäre dann nur auf ärztliche Anweisung noch möglich gewesen).
Zu den Verfahren wird nicht nur genannt, dass neue als wirksam nachgewiesene in die Regelversorgung überführt werden sollen, sondern auch, dass die bis 2015 vorzulegenden Wirksamkeitsnachweise begutachtet werden sollen und der Gemeinsame Ausschuss (GKVen) prüfen soll, was gut genug ist, und auch, ob etwas gestrichen werden soll – das ist bei den weniger stark in der empirischen Forschung präsenten Therapiezweigen durchaus etwas, wo sich Kassenvertreter schon kritisch geäußert haben…