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PiA-Politik-Treffen bezieht Stellung zur Mindestlohn-Debatte

TeilnehmerInnen des 5. PiA-Politik-Treffens haben eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des „Tarifautonomiestärkungsgesetzes“ (Mindestlohngesetz) als offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Hier geht’s zur Stellungnahme.

Damit reiht sich das PiA-Politik-Treffen in die kontrovers geführten Diskussionen zum Thema Mindestlohn für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung im Rahmen der praktischen Tätigkeit ein. Während die Verbände VPP/BdP, DGVT und DGVT-AusbildungsAkademie sich für die Aufnahme der PiA in eine Mindestlohngesetzgebung aussprechen kritisiert die Deutsche PsychoterapeutenVereinigung (DPtV), dass in in den „Pressemeldungen nicht die Notwendigkeit einer Ausbildungsreform erwähnt [wird], obwohl dies Konsens“ sei. Laut DPtV stimme es „dass PiA keine richtigen Praktikanten sind, und für die Kliniken wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringen“, der Verband sieht jedoch die Diskussion zu tarifrechtlichen Strukturen mit ver.di durch die Mindestlohndebatte konterkariert: „Beide Statements vermitteln den Eindruck, Psychotherapeuten in Ausbildung zukünftig im Niedriglohnsektor ansiedeln zu wollen.“ Das eigentliche Problem der nicht leistungsgerechten Vergütung eines akademischen Berufes sei nicht erwähnt worden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des PiA-Politik-Treffen haben sich nun nach einer internen Debatte positioniert und sprechen sich gegen die Ausklammerung von Auszubildenden mit bereits abgeschlossenem Studium aus dem Mindestlohn aus, „da dies zu einer Degradierung der praktischen Tätigkeit im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) hin zu einem Praktikum führen würde.“  

Neben einer umfassenden Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und angemessener tariflicher Entlohnung fordern die TeilnehmerInnen PiA-Politik-Treffens den Einbezug von PiA im aktuellen Gesetzentwurf in den Kreis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Was das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu antwortet, bleibt abzuwarten.

2 Kommentare

  • Arne

    Das Mindestlohngesetz ist eine Farce. Und 8,50 Euro sind nicht nur für Hochschulabsolventen viel zu wenig, sondern auch für jeden Menschen, der von seiner Arbeit leben will. Aber es wäre immerhin etwas und würde auch Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen diese Ausbildung ermöglichen.

    Leider beantwortet der Artikel nicht die entscheidende Frage, ob der Mindestlohn ab dem kommenden Jahr auch für Psychotherapeuten in Ausbildung gelten soll oder nicht. Wie ist der Stand der Dinge?

    Sollte dem nicht so sein, dann wünsche ich Euch jetzt schon viel Erfolg bei Euren Protestaktionen!

  • Thomas

    Im Grunde geht es in erster Linie darum, dass Menschen die weit aus weniger verdienen, endlich besser behandelt werden und da ist ein Mindestohn sicherlich ein ganz wichtiger Schritt. Dennoch ist damit das Problem nicht gelöst. Hier gehört einfach noch viel mehr dazu, denn im Endeffekt sollte es irgendwann auch wieder dazu kommen, dass Vollzeitkräfte von ihrem Lohn auch Leben können und eine Familie ernähren können. Aber davon sind wir immer noch sehr weit entfernt.